Luftaufnahme einer Klippe und von Bäumen bei Tageslicht

Leistungen

Luftaufnahme einer Klippe und von Bäumen bei Tageslicht
Luftaufnahme einer Klippe und von Bäumen bei Tageslicht

Leistungen im Überblick

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Manuelle Medizin ist ein Diagnose- und Therapieverfahren, bei dem mit den Händen Funktionsstörungen im Körper erkannt und behandelt werden. Die Methode nutzt die Kenntnisse aus der Neurophysiologie und Biomechanik. Es werden reversible Dysfunktionen (Fehlfunktionen) im Sinne einer Hypomobilität (verminderte Beweglichkeit) bzw. Blockierung diagnostiziert und gezielt behandelt. Dies stellt keinen Ersatz für schulmedizinische Verfahren dar, sondern eine sinnvolle Ergänzung. In meinem therapeutischen Vorgehen greifen Manuelle Medizin und Osteopathie nahtlos ineinander.

ein Wald voller hoher Bäume

Die Osteopathie hat einen ganzheitlichen Ansatz. Der Körper wird als Einheit betrachtet und sucht nach Ursachen (Dysfunktionen), nicht nur nach Symptomen. Das Ziel der Osteopathie ist es Homöostase zu schaffen, das heißt ein Gleichgewicht und so die Fähigkeit der Eigenregulierung von Körperstrukturen und Körperfunktionen zu verbessern. Dies ist nicht alternativ zu schulmedizinischen Verfahren zu sehen, sonder eine Ergänzung und Optimierung dieser.

In meinem Therapieablauf gehen die Manuelle Medizin und die Osteopathie fließend ineinander über.

Ein Wald voller hoher Bäume

Meine Praxis steht allen Patienten offen. Die Leistungen werden nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet und können somit bei den privaten Krankenkassen und Beihilfen meist eingereicht werden. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten üblicherweise nicht. Je nach Versicherung oder privater Zusatzversicherung übernehmen unter Umständen auch gesetzliche Kassen einen Teil oder die gesamten Kosten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
Gerne können Sie vorab die anfallenden Kosten erfragen. Bitte beachten Sie, dass eine genauere Kostenschätzung erst nach einem persönlichen Gespräch erfolgen kann.

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Vereinbarte Termine müssen vom Patienten eingehalten werden. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, so muss der Termin mindestens 2 Werktage im Vorfeld abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen ein Ausfallhonorar berechnen muss.